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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970
Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz bei der Entgeltstruktur. Für den Mittelstand heißt das: nachvollziehbare Entgeltunterschiede, dokumentierte Kriterien und belastbare Vergleichsgruppen. Hier findest du einen verständlichen Überblick über Pflichten, Fristen und die Frage, ab wann dein Unternehmen betroffen ist.
Was die Richtlinie in der Praxis bedeutet
Die Beweislast hat sich verschoben
Seit Juni 2026 orientieren deutsche Gerichte die Auslegung des Entgelttransparenzgesetzes an der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Werden Entgeltunterschiede hinterfragt, gewinnen nachvollziehbare Analysen und dokumentierte Entscheidungsgrundlagen erheblich an Bedeutung. Wer früh Transparenz schafft, sorgt für Sicherheit und eine belastbare Grundlage für fundierte Entscheidungen.
Die 5-%-Schwelle verdient Aufmerksamkeit
Zeigt eine Vergleichsgruppe ein Entgeltgefälle von 5 % oder mehr, das sich nicht objektiv begründen lässt, können weitergehende Prüfungen erforderlich werden. Wer früh Transparenz schafft, reduziert Risiken und schafft Sicherheit für künftige Entscheidungen.
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Excel-Auswertungen sind aufwendig und fehleranfällig. Beratungsprojekte kosten Zeit und Budget. Reine Software liefert Kennzahlen, beantwortet jedoch nicht die entscheidenden Fragen. AIHRCON verbindet Künstliche Intelligenz, HR-Expertise und eine dokumentierte Methodik zu einem prüffähigen Entgelt-Audit. Das Ergebnis: verständlich, nachvollziehbar und bereit für die Praxis.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Juni 2023
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 tritt in Kraft.
Juni 2026
Frist zur Umsetzung in nationales Recht. In Deutschland steht das Umsetzungsgesetz derzeit noch aus.
Ab 2027
Voraussichtlicher Beginn der Berichtspflichten, gestaffelt nach Unternehmensgröße.
Schon heute
Deutsche Gerichte orientieren ihre Auslegung bereits an der Richtlinie. Transparenz frühzeitig zu schaffen, verschafft Sicherheit.
Betroffenheits-Check nach Unternehmensgröße
| Unternehmensgröße | Berichtspflicht | Dokumentationsanforderungen |
|---|---|---|
| 250+ Mitarbeitende | jährlich | hoch |
| 150–249 Mitarbeitende | alle 3 Jahre | hoch |
| 100–149 Mitarbeitende | alle 3 Jahre | zunehmend relevant |
| unter 100 Mitarbeitende | derzeit keine Berichtspflicht | empfehlenswert |
Stand: August 2026, nach RL (EU) 2023/970; das deutsche Umsetzungsgesetz steht noch aus
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